Teilnahmebedingungen
Digitale Warteliste Taubenschlag Halle (Saale) · Stand: Februar 2026
1. Allgemeines
Die digitale Warteliste dient ausschließlich der Verwaltung von Platzanfragen für den Taubenschlag in Halle (Saale). Sie stellt keine Vermittlungsplattform dar. Mit der Anmeldung wird kein Anspruch auf Aufnahme einer oder mehrerer Tauben begründet.
2. Prüfung jeder Anmeldung
Jeder Eintrag wird vor der Veröffentlichung individuell geprüft. Der Betreiber behält sich insbesondere vor,
- Anmeldungen abzulehnen,
- Rückfragen zu stellen,
- Nachweise anzufordern,
- unvollständige Angaben nicht freizugeben.
Erst nach manueller Freigabe erscheint ein Eintrag auf der öffentlichen Warteliste.
3. Reihenfolge der Warteliste
Die Reihenfolge richtet sich grundsätzlich nach dem Zeitpunkt der Freischaltung. Der Betreiber kann hiervon im Einzelfall abweichen, insbesondere wenn
- tierschutzrechtliche Gründe,
- medizinische Gründe,
- organisatorische Gründe
- oder das Wohl der Tiere
eine andere Reihenfolge erforderlich machen.
4. Aufnahmekriterien
Der Taubenschlag ist ausschließlich für
- dauerhaft behinderte,
- dauerhaft flugunfähige oder
- dauerhaft eingeschränkt flugfähige
Stadt- und Brieftauben vorgesehen. Wildtauben werden grundsätzlich nicht aufgenommen.
5. Brieftauben
Zum Schutz der Eigentumsrechte sowie zur Vermeidung unrechtmäßiger Weitergaben werden Brieftauben ausschließlich aufgenommen, wenn ihre Herkunft eindeutig nachgewiesen werden kann. Vor einer Aufnahme ist daher eine gültige Ringkarte oder ein vergleichbarer Eigentumsnachweis vorzulegen. Brieftauben mit ungeklärten Besitzverhältnissen werden grundsätzlich nicht aufgenommen. Der Betreiber behält sich vor, zusätzliche Nachweise anzufordern oder die Aufnahme bis zur vollständigen Klärung der Eigentumsverhältnisse auszusetzen.
6. Gesundheitsvoraussetzungen
Zum Schutz aller bereits im Taubenschlag lebenden Tiere werden ausschließlich Tauben aufgenommen, bei denen nach aktuellem Kenntnisstand keine ansteckenden Erkrankungen mehr vorliegen. Vor einer endgültigen Aufnahme kann ein tierärztlicher Gesundheitsnachweis verlangt werden. Hierzu können insbesondere gehören:
- Kropfabstrich
- Kloakenabstrich
- weitere tierärztliche Untersuchungen oder Laborbefunde
Die Untersuchungsergebnisse müssen nach tierärztlicher Einschätzung gegen eine bestehende Ansteckungsgefahr sprechen. Der Betreiber kann eine Aufnahme ablehnen oder verschieben, wenn
- erforderliche Untersuchungen fehlen,
- der Gesundheitszustand unklar ist,
- oder eine Ansteckungsgefahr für den Bestand nicht sicher ausgeschlossen werden kann.
7. Aufnahmegebühr
Einmalige Aufnahmegebühr pro Taube:
- 50,00 € für einen Platz im Behindertenschlag
- 30,00 € für einen Platz im Freiflugschlag
Die Eintragung in die Warteliste selbst ist kostenlos.
8. Aktualisierungspflicht
Der Teilnehmer verpflichtet sich, seine Kontaktdaten aktuell zu halten. Erfolgt auf die regelmäßigen Bestätigungs-E-Mails keine Rückmeldung, kann der Eintrag automatisch deaktiviert werden.
9. Falschangaben
Der Betreiber ist berechtigt, Einträge jederzeit zu löschen oder abzulehnen, wenn
- vorsätzlich falsche Angaben gemacht wurden,
- wesentliche Informationen verschwiegen wurden,
- Mehrfachanmeldungen missbräuchlich erfolgen,
- oder ein Missbrauch des Systems vorliegt.
10. Hinweis zur Aufnahme
Ein Platzangebot erfolgt erst nach persönlicher Prüfung des jeweiligen Einzelfalls. Eine Aufnahme kann insbesondere abgelehnt oder verschoben werden, wenn
- die Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen nicht erfüllt sind,
- die Herkunft einer Brieftaube nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann,
- erforderliche tierärztliche Untersuchungen fehlen,
- eine Ansteckungsgefahr für den Bestand nicht ausgeschlossen werden kann,
- oder der Taubenschlag für die Bedürfnisse der betreffenden Taube nicht geeignet ist.